1. Die Katze ist gegen Katzenschnupfen sowie Katzenseuche, bei Freigängern im Idealfall auch gegen Tollwut und Leukose geimpft. Die Impfungen dürfen nicht länger als 1 Jahr vor der Inbetreuungnahme zurückliegen. Eine ungeimpfte Katze ist mindestens 30 Tage vor der Inbetreuungnahme zu impfen. Sofern die Katze nicht gegen Tollwut und Leukose geimpft ist, übernimmt die Pension für eine eventuelle Ansteckung keine Haftung. Der Impfpass wird bei der Pension für die Zeit der Betreuung hinterlegt. Ferner ist die Katze kastriert bzw. sterilisiert.

2.Die Katze ist bei Inbetreuungnahme gesund und frei von Flöhen, Zecken und Würmern. Die Entwurmung und die Behandlung gegen Flöhe sind eine Woche vor dem Aufenthalt vorzunehmen. Wir unterstützen Sie selbstverständlich gerne bei der Wahl der entsprechenden Mittel.

3.Eventuelle Erkrankungen vor Inbetreuungnahme werden der Pension durch den Tierhalter mitgeteilt und die entsprechende Behandlung im Einzelnen besprochen. Eine Haftung bei einer Verschlechterung der Erkrankung während der Betreuungsdauer oder für eventuelle Folgeschäden wird durch die Pension nicht übernommen. Dies gilt auch für Erkrankungen ohne sichtbaren Verlauf und für den Fall, dass der Tierhalter eventuelle Krankheiten verschweigt.

4.Sollte die Katze während der Betreuung erkranken, ist die Pension nach eigenem Ermessen berechtigt, einen Tierarzt frei zu wählen und bei diesem vorstellig zu werden. Die Kosten für die Behandlung und die Medikamente übernimmt der Tierhalter und werden bei Abholung zur Zahlung fällig. Es wird in diesem Fall durch die Pension ebenfalls keine Haftung bei einer Verschlechterung der Erkrankung während der Betreuungszeit und für eventuelle Folgeschäden oder Ableben übernommen.

5.Die Pension wird befugt, selbst zu entscheiden, ob ein Notfall und die Notwendigkeit vorliegen, den Tierhalter oder die von ihm im Katzenbetreuungsvertrag angegebene Person zu informieren.

6. Langhaar-Katzen werden auf Wunsch täglich gebürstet. Wird die Katze jedoch mit bereits verfilztem oder verklettetem Fell zur Betreuung gebracht, übernimmt die Pension keine Garantie, dass die Katze mit einem glatten und klettenfreien Fell zurückgegeben werden kann.

7. Die Inbetreuungnahme der Katze erfolgt unter ausdrücklichem Ausschluss jedweder Haftung für Schäden oder Verluste jeder Art (mitgebrachte Decken, Körbchen oder andere Gegenstände). Der Tierhalter wird darauf hingewiesen, dass die Pension für eventuell entstehende Verletzungen keine Haftung übernimmt.

8.Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir extrem aggressive oder verhaltensgestörte bzw. markierende Tiere aus Rücksichtnahme auf unsere anderen Pensionsgäste selbstverständlich nicht aufnehmen können.

9. Die Buchung eines Platzes sollte mindestens eine Woche im Voraus erfolgen, in den Ferienzeiten vier Wochen im Voraus. Ein Rücktritt vom Betreuungsvertrag ist bis vier Wochen vor Beginn der Betreuung kostenfrei. Bei Absage bis zu zwei Wochen vorher werden 40 %, bis eine Woche vorher werden 60 % und bei noch späterer Absage 80 % der vereinbarten Betreuungskosten in Rechnung gestellt.

10. Die Kosten für den vereinbarten Aufenthalt der Katze wird im Voraus bei Inbetreuungnahme zur Zahlung fällig. Der Betrag kann entweder bei Abgabe in bar beglichen werden oder bei Überweisung muss sichergestellt sein, dass die Zahlung bereits vor dem Pensionsaufenthalt eingegangen ist.

11. Sofern die vereinbarte Betreuungsdauer um 7 Tage überschritten wird, ohne dass eine Nachricht des Tierhalters erfolgte, ist die Pension berechtigt, die Katze an Dritte weiter zu vermitteln. Alle Ansprüche des Tierhalters sind damit ausgeschlossen, insbesondere hat der Tierhalter keinen Anspruch auf Auskunft über den Verbleib der Katze oder auf Schadensersatz bzw. Zahlung einer Vergütung. Der Tierhalter schuldet die Kosten für die gesamte Dauer der Betreuung bis zur Weitervermittlung der Katze, auch wenn der Zeitraum die vereinbarte Zeit überschreitet. Eine zeitliche Begrenzung gibt es nicht.

12.Jeder Betreuungsauftrag unterliegt diesen AGB. Mündliche Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

13.Salvatorische Klausel: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen beeinträchtigen nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestandteile.

14.Die Katzenpension ist vom Veterinäramt Landshut nach §11 des Tierschutzgesetzes geprüft. Gerichtsstand ist Landshut.